…wenn man sich richtig verhält!
In Youtube Videos sucht z.B. German Treasure Hunter regelmäßig gezielt nach Waffen und Kampfmitteln. Wie hier in diesem Video zu sehen ist, fährt er mit seiner Hand durch in einem Berg mit scharfer Munition. Einige unserer Kunden sind verunsichert. Auf der einen Seite lesen sie davon, dass Kampfmittel gefährlich sind, auf der anderen Seite gibt es auf YouTube viele Videos von namhaften deutschen Kanälen in denen aktiv nach Kampfmitteln gesucht und eine sorglose Verhaltensweise an den Tag gelegt wird. Ohne das Thema zu dramatisieren oder zu verharmlosen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige Hintergrundinformationen geben:
German Treasure Hunter mit seinen mehr als 100.000 Abonnenten gilt als Fachmann mit Vorbildfunktion im Bereich Sondengehen. In NRW verfügt er über eine offizielle Suchgenehmigung vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, welches in der Suche nach Waffen und Munition offenbar keine Probleme sieht. Auch wenn im Vorspann der Videos kurz auf die Gefahren hingewiesen wird, so stellt sich das dann später in den Videos doch recht sorglos dar.
Normale Gewehrmunition ist durch die lange Liegezeit im Boden in der Regel feucht und unbrauchbar geworden. Dennoch darf man sie nicht mit nach Hause nehmen, da der Besitz ein Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt. Es ist gängige Praxis Gewehrmunition einfach vor Ort wieder einzugraben, denn es lohnt nicht für ein paar Patronen extra den Kampfmittelräumdienst zu aktivieren.
Größere Kampfmittelfunde wie Granaten sind – wenn man nicht daran herumhantiert – eigentlich ebenfalls relativ ungefährlich. Diese sollte man jedoch immer dem Kampfmittelräumdienst melden, der sie kostenlos abholt und fachgerecht entsorgt. Die Gebrüder Lange (> 500.000 Abonnenten) zeigen in einem YouTube Video (siehe hier) wie der Mitarbeiter vom Kampfmittelräumdient eine scharfe Granate einfach auf seine Schulter packt und zum Auto trägt. Wie uns ein Feuerwerker am Telefon mitteilte, ist das aber nicht immer möglich. Je nachdem welcher Sprengstofftyp enthalten ist, kristallisiert dieser aus und dann wird die Granate unberechenbar. Daher gilt die dringende Empfehlung, Kampfmittel allgemein nicht anzufassen, umzulagern oder gar zu transportieren.
Wer Unbehagen vor größeren Kampfmitteln hat, dem empfehlen wir nachfolgende Metalldetektoren mit Warnfunktion vor größeren Objekten. Bei großen Objekten sollte man grundsätzlich etwas vorsichtiger graben, denn es wäre zu ärgerlich wenn man ein wertvolles Fundstück durch Unachtsamkeit beschädigt. Als Beispiel sei hier die Himmelsscheibe von Nebra genannt, die viele Millionen Euro wert ist und beim Ausgraben am Rand leider leicht beschädigt wurde.
Metalldetektoren mit Warnfunktion
Kampfmittel zuhause in der Vitrine
Auch wenn es eventuell reizvoll erscheint, empfehlen wir von Megadetektor grundsätzlich keine Kampfmittel mit nach Hause zu nehmen. Obwohl die Fachleute in ihren Informationsvideos aufzeigen, dass man unbrauchbar gemachte Kampfmittel für Dekozwecke auch restaurieren kann, raten wir davon ab.
Wie man eine Handgranate für die Vitrine aufbereitet erfährt man z.B. im Lehrvideo “Aufbereitung einer HANDGRANATE aus dem zweiten Weltkrieg“, aber wir empfehlen dies nicht zu tun, da das rechtlich eine Grauzone darstellt. Wenn in der augenscheinlich harmlosen Handgranate (enthält keinen Zünder) immer noch Sprengstoffreste sind, kann dies als Gesetzesverstoß gewertet werden.
Gleiches gilt für abgeschossene Geschoss-Spitzen, die gerne auf leere Hülsen aufgesetzt werden und dann dekorativ in der Vitrine stehen. Auch wenn diese völlig ungefährlich scheinen, so besagt das Waffengesetz, dass man keine Geschoss-Spitzen besitzen darf, die eine bestimmte Materialhärte übersteigen. Der Besitz von alten Musketenkugeln ist hingegen erlaubt, da Blei ein weiches Metall ist.
Kampfmittel melden
Kampfmittel kann man durch einen Anruf bei der Feuerwehr, der Polizei oder beim Kampfmittelräumdienst melden. Ganz wichtig: Niemals ein Kampfmittel ins eigene Auto packen und selbst zur Polizei fahren. Das kann, obwohl es gut gemeint ist, im Nachgang zu einer Anzeige führen.
Zufallsfunde sind bei Kampfmitteln grundsätzlich kein Problem. Wer jedoch gezielt nach Kampfmitteln suchen möchte, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG.
Fazit:
Man muss keine übertriebene Angst haben, dass man beim Sondeln durch Kampfmittel zu Schaden kommt. Allerdings sollte man Respekt davor haben und nicht an Kampfmitteln herumhantieren oder sie gar mit nach Hause nehmen. Um Kampfmittel zu erkennen, gibt es im Web zahlreiche Seiten mit entsprechenden Abbildungen (z.B. dieser Identifizierungskatalog). Sondengänger, die mit der Archäologie zusammenarbeiten, erhalten in der Regel eine kurze Schulung/Einweisung für den sicheren Umgang mit Kampfmitteln.
Rechtliche Hinweise
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Aktualität und Inhalt ohne Gewähr.
Danksagung
Zu diesem Text bekamen wir zahlreiche Verbesserungsvorschläge von praxiserfahrenen Sondengängern aus diversen Facebook-Gruppen. Hierfür möchten wir uns herzlich bedanken. Diese wurden im Text berücksichtigt.